INTEGRATION

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WER  muss sich  WEM  anpassen ?
Jeder muss sich jedem anpassen, wie es erforderlich ist, um den Frieden zu wahren.

Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ist unmissverständlich:

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Das Mehrheitsverhalten zu ändern, fällt aber nicht so leicht wie die Diskriminierung der Minderheiten zu dulden. Deshalb vernachlässigen die Parteien ihre verfassungsmäßige Verpflichtung zu einer wirkungsvollen Antidiskriminierungspolitik.

Viele Mehrheitsgesellschaften haben weltweit und nach Jahrtausenden noch immer nicht verstanden, dass die Erde, auch unser Deutschland eben nicht nur denen "gehört", die in der Mehrheit sind, sondern tunlichst auch den Minderheiten.

Viele Gesellschaften haben gemeinsam: In Zeiten wirtschaftlicher Probleme entwickelt  die Mehrheit Tendenzen, nach Sündenböcken für Missstände zu suchen. Dann wird gebrüllt "Deutschland den Deutschen" und die Minderheiten werden zu "Undeutschen" erklärt. Aber

Sinti und Juden sind DEUTSCHE - so ist es - und so will es auch die Verfassung. 

Jeder Mensch hat ein unabdingbares Recht auf Leben und ein friedliches Zuhause. Aufklärung kann viel bewirken. Wo Aufklärung nicht genügt, muss die Bestrafung aus den Gesetzen sein, denn zurecht verbieten die Gesetze Hetze gegen "die anderen", zumal jeder anders sein darf und jeder anders ist, welcher Horde auch immer er sich zugehörig fühlt.

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Minderheiten  in Deutschland

 

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